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   BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97   

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https://dejure.org/1997,3171
BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97 (https://dejure.org/1997,3171)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1997 - 4 StR 311/97 (https://dejure.org/1997,3171)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 4 StR 311/97 (https://dejure.org/1997,3171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Diese Gefahrenlage besteht in erster Linie während des Fahrvorganges wegen der Beanspruchung des Kraftfahrers durch das Lenken eines Kraftfahrzeugs; sie ist auch während eines verkehrsbedingten Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt gegeben und kann sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts vorliegen (vgl. BGHSt 38, 196 f. m.w.N.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1 und 4).

    Eine Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ist schließlich auch nicht bereits deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der schweren räuberischen Erpressung ein fahrbereites Kraftfahrzeug war (vgl. BGHSt 24, 320, 321; 38, 196, 197).

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Sie besteht dagegen nicht, wenn der Täter zu Fuß an ein - nicht fahrtechnisch bedingt - haltendes Fahrzeug herantritt, um dessen Insassen während des Aufenthalts zu berauben (BGHSt 24, 320, 321; BGH GA 1979, 466, 467; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).

    Eine Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ist schließlich auch nicht bereits deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der schweren räuberischen Erpressung ein fahrbereites Kraftfahrzeug war (vgl. BGHSt 24, 320, 321; 38, 196, 197).

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Die Vorschrift des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt unter anderem voraus, daß das Angriffsunternehmen unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 8).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Die Vorschrift des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt unter anderem voraus, daß das Angriffsunternehmen unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 8).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Diese Gefahrenlage besteht in erster Linie während des Fahrvorganges wegen der Beanspruchung des Kraftfahrers durch das Lenken eines Kraftfahrzeugs; sie ist auch während eines verkehrsbedingten Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt gegeben und kann sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts vorliegen (vgl. BGHSt 38, 196 f. m.w.N.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1 und 4).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Die Vorschrift des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt unter anderem voraus, daß das Angriffsunternehmen unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 8).
  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 9/88

    Strafbarkeit wegen räuberischem Angriff auf Kraftfahren, wenn der Täter

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Diese Gefahrenlage besteht in erster Linie während des Fahrvorganges wegen der Beanspruchung des Kraftfahrers durch das Lenken eines Kraftfahrzeugs; sie ist auch während eines verkehrsbedingten Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt gegeben und kann sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts vorliegen (vgl. BGHSt 38, 196 f. m.w.N.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1 und 4).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Die Vorschrift des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt unter anderem voraus, daß das Angriffsunternehmen unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 8).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Sie besteht dagegen nicht, wenn der Täter zu Fuß an ein - nicht fahrtechnisch bedingt - haltendes Fahrzeug herantritt, um dessen Insassen während des Aufenthalts zu berauben (BGHSt 24, 320, 321; BGH GA 1979, 466, 467; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83

    Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
    Sie besteht dagegen nicht, wenn der Täter zu Fuß an ein - nicht fahrtechnisch bedingt - haltendes Fahrzeug herantritt, um dessen Insassen während des Aufenthalts zu berauben (BGHSt 24, 320, 321; BGH GA 1979, 466, 467; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte Sp., als er sich des Geschädigten bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen Insassen zu berauben (vgl. BGHSt 24, 320, 321; BGH NStZ-RR 1997, 356); auch der Transport eines Tatopfers mit dem Kraftfahrzeug an einen Ort, an welchem eine geplante Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 1998, 263; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., Rdn. 3 zu § 316 a m.w.N.).
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